Die Verwaltung prüft zeitnah die Einrichtung von temporären Fahrradspuren, sogenannten “Pop-Up-Bikelanes”, ggf.
mit gleichzeitiger temporärer Verbreiterung von Gehwegen, während der Zeit der Corona-Pandemie.
Begründung:
Die aktuelle Corona-Pandemie geht mit Veränderungen im Mobilitätsverhalten vieler Menschen einher. Seit Beginn der Kontaktbeschränkungen ist ein deutlicher Anstieg von Fahrradfahrenden zu verzeichnen. Erklärt werden kann dieser u.a. damit, dass viele Menschen die Nutzung des ÖPNV aufgrund des Infektionsrisikos meiden und auf das Fahrrad umsteigen. Fahrradtouren sind außerdem eine willkommene Möglichkeit für viele Familien, dem Bewegungsdrang der Kinder im Rahmen der geltenden Beschränkungen nachzukommen. Damit der Umstieg auf das Fahrrad, ein umweltfreundliches und gesundheitsförderndes Verkehrsmittel, nachhaltig bleibt, ist es gerade jetzt wichtig, die Radinfrastruktur schnell sicher und attraktiv zu gestalten, damit sich die Bürger*innen sicher fühlen und auch nach der Pandemie das Fahrrad als Verkehrsmittel wählen.
Die Sicherheit der gestiegenen Zahl von Fahrradfahrenden, darunter viele Senior*innen sowie Kinder, muss bestmöglichst gewährleistet werden. Die Einrichtung von temporären Fahrradspuren ist eine kostengünstige und effektive Maßnahme, die diesen Zweck erfüllt. In anderen deutschen Städten wie Wiesbaden und Berlin wurden “Pop-Up-Bikelanes” eingerichtet und ermöglichen sicheres Fahrradfahren durch mehr Platz für die Betroffenen. In München wurde die Einrichtung am 27.05.2020 beschlossen.
In Regensburg ist die Einrichtung einer solchen temporären Fahrradspur z.B. im nördlichen Teil der Kumpfmühlerstraße erfolgsversprechend, wie eine Aktion von Greenpeace am 23.05.2020 zeigte: Eine Stunde lang wurde die jeweils rechte MIV-Fahrspur als Fahrradspur umgewidmet. Während der Aktion entstand keinerlei Stau, die Rückmeldung verschiedener Verkehrsteilnehmer*innen fiel äußerst positiv aus. Dass der Gehweg auf den Radweg verbreitert wurde, wurde ebenfalls positiv aufgenommen. Die bestehenden Radwege unterschreiten an dieser Stelle trotz angeordneter Benutzungspflicht durch Zeichen 237 die in der VwV-StVO angegebene Mindestbreite von 1,50 Meter. Um die Sicherheit der Radler*innen und Fußgänger*innen trotz gestiegenem Radverkehrsaufkommen zu gewährleisten, erscheint die temporäre Einrichtung einer Pop-Up-Bikelane an dieser Stelle eine ideale Lösung.
Initiative: Stadtrat Michael Achmann
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